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§ 43 ThürLWO - Wahlzeit

Bibliographie

Titel
Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO)
Amtliche Abkürzung
ThürLWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
111-3-1

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Trifft die Landtagswahl mit einer anderen Wahl zusammen, deren Wahlhandlung über 18.00 Uhr hinaus dauert, so endet die Wahlbehandlung der Landtagswahl mit der für die andere Wahl bestimmten Uhrzeit.