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§ 21 BremSeilbG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über Seilbahnen für den Personenverkehr im Lande Bremen (Bremisches Seilbahngesetz - BremSeilbG) 
Amtliche Abkürzung
BremSeilbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
90-b-1

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.