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§ 3 KatSG - Katastrophenschutzbehörden

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Katastrophenschutz im Land Berlin (Katastrophenschutzgesetz - KatSG)
Amtliche Abkürzung
KatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2192-2

Katastrophenschutzbehörden sind die Senatskanzlei und die übrigen Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden, soweit diese Ordnungsaufgaben wahrnehmen, sowie die Bezirksämter.