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§ 25 LwAnpG - Umwandlungsbeschluss

Bibliographie

Titel
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Amtliche Abkürzung
LwAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
VI-1

(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluss der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluss) erforderlich. Der Beschluss kann nur in einer Vollversammlung gefasst werden.

(2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluss entsprechend.