§ 2 GtDBwVWehrtechnikVDV - Arten des Vorbereitungsdienstes
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
- Amtliche Abkürzung
- GtDBwVWehrtechnikVDV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-7-17-4
Der Vorbereitungsdienst besteht aus
- 1.
einer berufspraktischen Studienzeit, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisse durch ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden, oder
- 2.
einem Bachelorstudium mit integrierten berufspraktischen Studienzeiten.