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§ 142 SchulG M-V - Verträge des Landes

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
Amtliche Abkürzung
SchulG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
223-6

Verträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Kirchen sowie Staatsverträge bleiben unberührt.