Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 KakaoV - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (Kakaoverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
KakaoV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2125-40-90

(1) Die in Anlage 1 aufgeführten Kakao- und Schokoladenerzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.