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§ 38 SächsSÜG - Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsprüfungsgesetz - SächsSÜG)
Amtliche Abkürzung
SächsSÜG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
22-7

Der Freistaat Sachsen gewährt den Landkreisen 0,009 EUR und den Kreisfreien Städten 0,0005 EUR jährlich je Einwohner für die Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter.