Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 33 LBWG - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Landesbank Baden-Württemberg (Landesbankgesetz - LBWG)
Amtliche Abkürzung
LBWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
766

Die auf § 26 beruhenden Teile der Sparkassengeschäftsordnung und die auf § 27 beruhenden Teile der Sparkassenwahlordnung können auf Grund der einschlägigen Ermächtigungsgrundlagen durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.