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§ 45b AbgG - Aussetzung der Anpassung der Entschädigung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Amtliche Abkürzung
AbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
1101

§ 5 Absatz 3 findet im Jahr 2020 keine Anwendung.