Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 124 GG - Fortgeltendes Recht als Gegenstand ausschließlicher Gesetzgebung des Bundes

Bibliographie

Titel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 
Redaktionelle Abkürzung
GG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
100-1

Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht.