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Abschnitt 96 RiStBV - Einstellung nach § 153c Absatz 4 StPO

Bibliographie

Titel
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) 
Amtliche Abkürzung
RiStBV
Normtyp
Richtlinie
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

In den Fällen des § 153c Absatz 4 StPO gelten die Nummern 94 und 95 sinngemäß.