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Art. 39 LKrO - Stellenplan

Bibliographie

Titel
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Amtliche Abkürzung
LKrO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2020-3-1-I

1Der Stellenplan (Art. 58 Abs. 2 Satz 2) ist einzuhalten. 2Abweichungen sind nur im Rahmen des Art. 62 Abs. 3 Nr. 2 zulässig.