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§ 46 LNatSchG - Änderung des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes

Bibliographie

Titel
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) 
Amtliche Abkürzung
LNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
791-1

Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 459, BS 2129-1) wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 17 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 werden die Worte "Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht" jeweils durch die Worte "Landesamt für Umwelt" ersetzt.