§ 6 AuslInvG - GewerbesteuerBibliographieTitelGesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen WirtschaftRedaktionelle AbkürzungAuslInvGNormtypGesetzNormgeberBundGliederungs-Nr.707-6-1-3Die Vorschriften der §§ 1, 3 und 4 gelten auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.