§ 43 LWG - Begriffsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)
- Amtliche Abkürzung
- LWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 77
Eine Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient,
- 1.
die Schadwirkung des Abwassers zu vermindern oder zu beseitigen oder
- 2.
den im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung anfallenden Klärschlamm für eine ordnungsgemäße Beseitigung aufzubereiten.