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§ 5 VkBkmG - Benachrichtigungsdienste

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG)
Amtliche Abkürzung
VkBkmG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
114-8

Für das Bundesgesetzblatt ist ein unentgeltlicher elektronischer Benachrichtigungsdienst bereitzustellen, der über jede Ausgabe einer neuen Nummer und deren Inhalt informiert. Gleiches gilt für den amtlichen Teil des Bundesanzeigers.