§ 5 VkBkmG - Benachrichtigungsdienste
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz - VkBkmG)
- Amtliche Abkürzung
- VkBkmG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 114-8
Für das Bundesgesetzblatt ist ein unentgeltlicher elektronischer Benachrichtigungsdienst bereitzustellen, der über jede Ausgabe einer neuen Nummer und deren Inhalt informiert. Gleiches gilt für den amtlichen Teil des Bundesanzeigers.