Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 12 UKlaG - Einigungsstelle

Bibliographie

Titel
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) 
Amtliche Abkürzung
UKlaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-37

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.