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§ 133 ThürHG - Anwendung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes

Bibliographie

Titel
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Amtliche Abkürzung
ThürHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
221-1

Abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 2 ThürVwVfG gehen auch inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen in Satzungen der Hochschulen zum Prüfungsverfahren einschließlich Promotionen und Habilitationen den Regelungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vor.