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§ 14d FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,

  2. 2.

    Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,

  3. 3.

    Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,

  4. 4.

    Verkehrsverwaltungsrecht,

  5. 5.

    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.