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§ 43 LNatSchG - Änderung der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg vom mittleren technischen in den gehobenen technischen Dienst der Gewerbeaufsicht

Bibliographie

Titel
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) 
Amtliche Abkürzung
LNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
791-1

Die Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Aufstieg vom mittleren technischen in den gehobenen technischen Dienst der Gewerbeaufsicht vom 14. August 2000 (GVBl. S. 361), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19. Dezember 2014 (GVBl. S. 332), BS 2030-30, wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 17 Satz 4 und Anlage 2 - Abschlusslehrgang - werden die Worte "Umweltschutz und Gewerbeaufsicht" jeweils durch das Wort "Umwelt" ersetzt.