Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 3 SDG - Ergänzende Anwendung anderer Gesetze

Bibliographie

Titel
Saarländisches Disziplinargesetz (SDG)
Amtliche Abkürzung
SDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2031-1

Zur Ergänzung dieses Gesetzes sind insbesondere die Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung sowie des Saarländischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden, soweit sie nicht zu den Bestimmungen dieses Gesetzes in Widerspruch stehen oder soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Soweit die Verwaltungsgerichtsordnung Belehrungspflichten für Bundesbehörden vorsieht, gelten diese auch für Landesbehörden.