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§ 11 BBodSchG - Erfassung

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Amtliche Abkürzung
BBodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-32

Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.