§ 5 DG LSA - Arten der Disziplinarmaßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- DG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2031.3
(1) Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte sind:
(2) Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sind:
(3) Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf können nur Verweise erteilt und Geldbußen auferlegt werden. § 23 Abs. 3 und 4 des Beamtenstatusgesetzes bleibt unberührt.