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§ 5 DG LSA - Arten der Disziplinarmaßnahmen

Bibliographie

Titel
Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA)
Amtliche Abkürzung
DG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2031.3

(1) Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte sind:

  1. 1.

    Verweis (§ 6),

  2. 2.

    Geldbuße (§ 7),

  3. 3.

    Kürzung der Dienstbezüge (§ 8),

  4. 4

    Zurückstufung (§ 9) und

  5. 5.

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

(2) Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sind:

  1. 1.

    Kürzung des Ruhegehalts (§ 11) und

  2. 2.

    Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12).

(3) Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf können nur Verweise erteilt und Geldbußen auferlegt werden. § 23 Abs. 3 und 4 des Beamtenstatusgesetzes bleibt unberührt.