Art. 158 Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Freistaates Bayern
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,BY
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 100-1-S
1Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. 2Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.