Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 158 Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaates Bayern
Redaktionelle Abkürzung
Verf,BY
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
100-1-S

1Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. 2Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.