§ 22 ThürWG - Wasserbuch (zu § 87 WHG)
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürWG,TH
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 52-1
In das Wasserbuch sind außer den in § 87 Abs. 2 WHG vorgeschriebenen Eintragungen auch Heilquellenschutzgebiete und besondere Verpflichtungen zur Unterhaltung von Gewässern einzutragen.