§ 56 ThürVVO - Sonstige Bestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKapVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 221-4-3
Die §§ 36 bis 55 gelten entsprechend für Hochschulen, an denen die jährliche Unterrichtsdauer in anderer Weise als nach Semestern aufgeteilt ist, für Fernstudiengänge und für die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester.