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§ 71 LDG - Rechtsmittel

Bibliographie

Titel
Landesdisziplinargesetz (LDG)
Amtliche Abkürzung
LDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2031-1

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann Berufung an das Oberverwaltungsgericht (§ 81) eingelegt werden.