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§ 78 BauGB - Verfahrens- und Sachkosten

Bibliographie

Titel
Baugesetzbuch (BauGB) 
Amtliche Abkürzung
BauGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
213-1

Die Gemeinde trägt die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Absatz 3 gedeckten Sachkosten.