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§ 62 KWO - Wahlbezirke und Wahlräume bei der Stichwahl

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
333-12

Bei der Stichwahl wird in den für die Wahl bestimmten Wahlbezirken und Wahlräumen gewählt.