§ 62 KWO - Wahlbezirke und Wahlräume bei der Stichwahl
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlordnung (KWO)
- Amtliche Abkürzung
- KWO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 333-12
Bei der Stichwahl wird in den für die Wahl bestimmten Wahlbezirken und Wahlräumen gewählt.