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§ 2 KraftStDV - Mitwirkung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität

Bibliographie

Titel
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Amtliche Abkürzung
KraftStDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-17-8

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität überwacht die Einhaltung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Vorschriften nach § 11 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d und Absatz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes.