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§ 7a VersStG 2021 - Zuständigkeit

Bibliographie

Titel
Versicherungsteuergesetz (VersStG 2021)
Amtliche Abkürzung
VersStG 2021
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-15

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.