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§ 98f LWG - Wirkung der Entscheidung über die Netzbildung

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag gelten die vorhandenen Seeverkehrsdienstleistungen als genehmigt.