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Art. 74 Verf - (Haushaltswirtschaft)

Bibliographie

Titel
Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
Verf,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
100-4

Die Gemeinden und Kreise führen ihre Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.