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Art. 27 GG - Handelsflotte

Bibliographie

Titel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 
Redaktionelle Abkürzung
GG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
100-1

Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.