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§ 20 UZwG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
Amtliche Abkürzung
UZwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
201-5

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1961 in Kraft.

(2) 1) Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Waffengebrauch des Grenzaufsichtspersonals der Reichsfinanzverwaltung vom 2. Juli 1921 (RGBl. S. 935) außer Kraft.

§ 20 Abs. 2: Aufhebungsvorschrift