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§ 9 GOLT - Reihenfolge der Fraktionen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,RP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1101-2

Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Mitgliederzahl. Bei gleicher Mitgliederzahl ist die Gesamtzahl der bei der letzten Landtagswahl erzielten Landesstimmen maßgebend; im Übrigen entscheidet das Los, das der Präsident in einer Sitzung des Ältestenrats zieht. Erloschene Mandate werden bis zur Neubesetzung bei der Fraktion mitgezählt, der die ausgeschiedenen Abgeordneten angehört haben.