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§ 55 LWG - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz - LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
16-4

§ 4 gilt erstmals für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag; bis dahin gilt § 4 in der bis zum 11. November 2019 geltenden Fassung.