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Art. 3 GnadO - Weiterübertragung von Gnadenbefugnissen

Bibliographie

Titel
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes
Redaktionelle Abkürzung
GnadO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
313-3

Ich ermächtige die Bundesminister, denen ich die Ausübung des Begnadigungsrechts des Bundes übertragen habe, ihre Befugnisse allgemein oder im Einzelfall auf nachgeordnete Stellen zu übertragen.