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Art. 6d Verf - Schutz jüdischen Lebens

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verfassung
Redaktionelle Abkürzung
Verf,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10000060000000

1Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus entgegen. 2Das Land schützt und fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur.