Art. 6d Verf - Schutz jüdischen Lebens
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verfassung
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10000060000000
1Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus entgegen. 2Das Land schützt und fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur.