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§ 2 HSG LSA - Bezeichnung

Bibliographie

Titel
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Amtliche Abkürzung
HSG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2211.62

1Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das für Hochschulen zuständige Ministerium. 2Minister oder Ministerin im Sinne dieses Gesetzes ist der oder die für Hochschulen zuständige Minister oder Ministerin.