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§ 54 SchuldRAnpG - Anwendbarkeit des Abschnitts 2

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet (Schuldrechtsanpassungsgesetz - SchuldRAnpG)
Amtliche Abkürzung
SchuldRAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-31

Im Übrigen sind die Bestimmungen der §§ 46 und 48 entsprechend anzuwenden.