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§ 5 MBG Schl.-H. - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
Amtliche Abkürzung
MBG Schl.-H.
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2035-3

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind

  1. 1.
    Beschäftigte, die nach ihrem Arbeitsvertrag oder dem für sie anzuwendenden Tarifvertrag als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt werden,
  2. 2.
    Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.