§ 5 MBG Schl.-H. - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
- Amtliche Abkürzung
- MBG Schl.-H.
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2035-3
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.Beschäftigte, die nach ihrem Arbeitsvertrag oder dem für sie anzuwendenden Tarifvertrag als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt werden,
- 2.Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden.