§ 18h SchulG LSA - Berichtspflicht der Landesregierung
Bibliographie
- Titel
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SchulG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2231.1
Um eine Neufestsetzung der kalenderjahresbezogenen Schülerkostensätze im Kalenderjahr 2030 zu ermöglichen, legt die Landesregierung dem Landtag im Kalenderjahr 2029 einen Bericht über die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung der Kosten nach § 18a Abs. 2 bis 5 vor.