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§ 44 BremDG - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Bibliographie

Titel
Bremisches Disziplinargesetz (BremDG)
Amtliche Abkürzung
BremDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2041-a-1

Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden beim Verwaltungsgericht Bremen Kammern und beim Oberverwaltungsgericht Bremen Senate für Disziplinarsachen gebildet.