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§ 1 PAO - Stellung in der Rechtspflege

Bibliographie

Titel
Patentanwaltsordnung (PAO)
Amtliche Abkürzung
PAO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9424-5-1

Der Patentanwalt ist in dem ihm durch dieses Gesetz zugewiesenen Aufgabenbereich ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.