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§ 12 SchG - Berufskolleg

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
Amtliche Abkürzung
SchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2200

Das Berufskolleg baut auf der Fachschulreife, dem Realschulabschluss, einem gleichwertigen Bildungstand oder auf der Klasse 9 des Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang auf; einzelne Bildungsgänge können auf der Hochschulreife aufbauen. Es vermittelt je nach Bildungsgang eine berufliche Grundbildung oder eine berufliche Vorbereitung, die auch zu einer fundierten Berufswahl befähigt, und je nach Dauer einen beruflichen Abschluss und fördert die allgemeine Bildung. Bei mindestens zweijähriger Dauer kann es integrativ oder durch zusätzlichen Unterricht und eine Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife führen, die zur Aufnahme eines Studiums befähigt. Nach abgeschlossener Berufsausbildung oder einer entsprechenden beruflichen Qualifikation kann die Fachhochschulreife auch in einem einjährigen Bildungsgang erworben werden. Das Berufskolleg wird in der Regel als Vollzeitschule, in Kooperation mit betrieblichen Ausbildungsstätten oder Einrichtungen auch in Teilzeitform, geführt und dauert ein bis drei Jahre. Sofern vollzeitschulische Bildungsgänge in Teilzeitform angeboten werden, verlängert sich die Dauer des Bildungsgangs entsprechend.