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Art. 66f AGSG - Einrichtungen und Dienste

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Amtliche Abkürzung
AGSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
86-7-A/G

1Die Verpfichtungen nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I und den §§ 95, 124 Abs. 1 SGB IX obliegen den Bezirken als Trägern der Eingliederungshilfe. 2Art. 48 Abs. 3 der Bezirksordnung gilt ergänzend. 3Art. 85 Abs. 2 gilt entsprechend.