§ 11 HmbGDG - Chronisch Kranke, Behinderte
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG)
- Amtliche Abkürzung
- HmbGDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 2120-1
Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät und betreut chronisch Kranke und behinderte Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige in medizinischen, pflegerischen und sozialen Fragen, informiert sie über vorhandene Leistungsangebote und vermittelt entsprechende Hilfen. Dabei unterstützt er die Selbstbestimmung der Betroffenen und fördert den Selbsthilfegedanken.