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§ 17 JAG M-V - Widerspruchsverfahren

Bibliographie

Titel
Gesetz über die juristische Ausbildung im Land Mecklenburg-Vorpommern Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V)
Amtliche Abkürzung
JAG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
306-1

Gegen Verwaltungsakte, denen eine Bewertung von Prüfungsleistungen zu Grunde liegt, findet ein Widerspruchsverfahren statt. Für das Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben. Die §§ 3 bis 6, 10 bis 13, 14 Absatz 1 und 2, §§ 16 bis 22 des Landesverwaltungskostengesetzes gelten entsprechend.